Höheres zulässiges Gesamtgewicht aufgrund alternativer oder emissionsfreier Antriebe

08.11.2021

Das höchstzulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen darf um bis zu 2 t überschritten werden, wenn die Gewichtszunahme auf alternative Antriebe oder emissionsfreie Antriebe zurückzuführen ist. Das BMVI weist darauf hin, dass diese Neuregelung nicht grundsätzlich eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts um eine oder zwei Tonnen erlaubt, sondern lediglich das tatsächliche Mehrgewicht des alternativen oder emissionsfreien Antriebs dem Gesamtgewicht hinzuaddiert werden darf.

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