Haftung des Verfrachters für Aufwendungen des Auftraggebers bei drohender verspäteter Ablieferung – Urteil des OLG Hamburg vom 11. August 2022

08.02.2023

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 11. August 2022 (AZ: 6 U 44/21) entschieden, dass der Verfrachter zum Ersatz solcher Aufwendungen des Auftraggebers verpflichtet ist, die dieser tätigt, um einen drohenden Verspätungsschaden zu mindern. Was dieses Urteil für Sie bedeutet und welche Empfehlungen der DSLV ausspricht lesen Sie hier.

 

Ihr LTV Team