Gemeinsame Corona-Informationen der Verbände

02.09.2022

Die CoronaEinreiseV trat am 30. September 2021 in Kraft und wurde zuletzt durch die siebte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 29. September 2022 angepasst. Die Verordnung gilt nun bis zum 31. Januar 2023.
Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende grundsätzlich keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch für Einreisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Hier gelten noch immer die Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflichten. Derzeit gibt es keine Gebiete, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Die aktuelle Einstufung von Risikogebieten ist hier abrufbar.
Weitere Informationen zur Einreise aus Virusvariantengebieten finden Sie unter den Einreisevorschriften Deutschland-Stand 1. Oktober 2022.
Für die Anmelde-, Absonderungs- und Nachweispflichten, die auf Bundesebene erlassen wurden, gelten einige Ausnahmen. Eine Übersicht der für Straßengüterverkehrsunternehmen relevanten Ausnahmen finden Sie unter Einreisevorschriften - Deutschland Ausnahmen.

Ihr LTV-Team