Fronleichnam
08.06.2020
Am 11. Juni 2020 ist mal wieder Fronleichnam und damit einer dieser nichtbundeseinheitlichen Feiertage, an den normalerweise in den betreffenden Bundesländern Fahrverbot für LKW gemäß § 30 der StVO besteht. Wie die Situation aufgrund der Corona-Ausnahmeverordnungen in den Bundesländern ist, erfahren Sie hier.
Ihr LTV-Team