Förderprogramme: BAG verlangt Nachweise
17.08.2020
Unternehmen, deren „De-minimis“-, „Aus- und Weiterbildungs“- oder „EEN“-Förderungen bereits bewilligt wurden, werden gebeten, gegenüber dem BAG Verwendungsnachweise und Verzichtserklärungen zeitnah abzugeben. Damit soll u. a. ein Abschmelzen des Förderumfangs im nächsten Jahr vermieden werden. Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team