Finanzämtern wird bei Steuerpflichtigen Handlungsspielraum gegeben

17.10.2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben erlassen, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen nutzen sollen.
Ohne strenge Nachweispflichten sollen im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
Dies soll vor allem den negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen, im Bereich der extrem gestiegenen Energiekosten helfen.
Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu zeitnah mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Ihr LTV-Team