Fahrer ohne Schlüsselzahl 95
03.04.2020
Aktuell haben Fahrerinnen und Fahrer ohne gültige Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl "95") keine Beanstandungen durch das Bundesamt für Güterverkehr zu befürchten. Da die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Zeit nicht stattfinden können und dennoch ein hoher Bedarf an Berufskraftfahrern besteht, ist diese Vorgehensweise zu begrüßen. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.