Fälligkeitsverschiebung der Einfuhrumsatzsteuer
19.10.2020
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, verschiebt sich ab dem 1. Dezember 2020 auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats. Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team