EuGH: Beförderungsleistungen in Drittländer nur noch eingeschränkt steuerfrei

13.02.2020

Das BMF hat mit Schreiben vom 6. Februar 2020 ein EuGH-Urteil zu umsatzsteuerfreien Beförderungsleistungen ins Drittland umgesetzt. Künftig sind grenzüberschreitende Transporte nur noch steuerfrei, wenn sie vom Spediteur unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Ware erbracht werden. Bei Beauftragung eines Unterfrachtführers ist dessen Beförderungsleistung nach neuer Rechtslage steuerpflichtig, da sie nicht unmittelbar an den Versender oder Empfänger, sondern an den Spediteur erbracht wird. Damit kommt auf deutsche Speditionen und Logistikunternehmen, die grenzüberschreitende Transporte in Drittländer erbringen, ein erheblicher Umstellungsaufwand zu.

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