EU-Mobilitätspaket - Neue Kabotagebestimmungen und LKW-Rückführungspflicht sind zum 21. Februar 2022 in Kraft getreten
25.02.2022
Zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und zur Unterbindung systematischer und dauerhafter Kabotagebeförderungen müssen Transportunternehmen ihre LKW spätestens nach acht Wochen Einsatz in den Mitgliedstaat zurückführen, in dem sie niedergelassen sind. Zusätzlich wird zum 21. Februar 2022 eine „Cooling-Off Phase“ eingeführt.
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