EU-Ausnahmeregelungen - Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen
29.07.2022
Ukrainische Geflüchtete müssen ihren Führerschein nach EU-Verordnung 2022/1280, die am 27. Juli 2022 in Kraft getreten ist, vorerst nicht um-schreiben lassen. Für die Dauer des Schutzstatus ihres Besitzers,
dass heißt zunächst bis zum 23. Februar 2023, sollen ukrainische Führerscheine danach auf dem gesamten Gebiet der EU gelten.Darüber hinaus sollen auch ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen innerhalb der EU anerkannt werden. Eine Schulung und anschließende Prüfung bleiben dennoch erforderlich.
Ihr LTV-Team