Entschädigungen für Unternehmen und Selbstständige nach dem IfSG

07.04.2020

Nach § 56 IfSG können Unternehmen und Selbstständige Entschädigungen beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen. Zu den Voraussetzungen und Antragsformularen finden Sie hier alle Informationen.