Entschädigungen für Unternehmen und Selbstständige nach dem IfSG
07.04.2020
Nach § 56 IfSG können Unternehmen und Selbstständige Entschädigungen beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen. Zu den Voraussetzungen und Antragsformularen finden Sie hier alle Informationen.