Dynamische Daten in der Mobilitätsdatenverordnung

29.06.2022

Die Bereitstellung der dynamischen Daten im Gelegenheitsverkehr tritt zum 01.07.2022 in Kraft, genauere Spezifikationen sind jedoch noch in Klärung. Weiterhin ist jedoch zunächst die Abgabepflicht nicht bußgeldbewehrt.
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