Dynamische Daten in der Mobilitätsdatenverordnung
29.06.2022
Die Bereitstellung der dynamischen Daten im Gelegenheitsverkehr tritt zum 01.07.2022 in Kraft, genauere Spezifikationen sind jedoch noch in Klärung. Weiterhin ist jedoch zunächst die Abgabepflicht nicht bußgeldbewehrt.
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Ihr LTV-Team