Details zur Überbrückungshilfe und Beantragung Neustarthilfe ab sofort möglich
18.02.2021
Hier erhalten Sie Details darüber, welche Kosten für eine Förderung nach der „Überbrückungshilfe III“ in Frage kommen – speziell für Taxi- und Mietwagenunternehmer. Darüber hinaus erfahren Sie alles zur Neustarthilfe, bei der Soloselbstständige bis zu 7.500 EUR beantragen können.
Ihr LTV-Team