Coronavirus-Schutzverordnung

02.02.2021

Seit dem 30.01.2021 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Dort ist geregelt, dass die Beförderung von Einreisenden aus sogenannten Virusvariantengebieten verboten ist.  Das Beförderungsverbot gilt nicht für reine Fracht- oder Leertransporte. Mehr dazu hier.

Ihr LTV-Team