Coronavirus-Schutzverordnung
02.02.2021
Seit dem 30.01.2021 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Dort ist geregelt, dass die Beförderung von Einreisenden aus sogenannten Virusvariantengebieten verboten ist. Das Beförderungsverbot gilt nicht für reine Fracht- oder Leertransporte. Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team