Corona-Soforthilfe nun auch für Sachsen-Anhalt
30.03.2020
Seit heute früh ist es auch für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und Selbstständigen aus Sachsen-Anhalt möglich, Soforthilfe vom Land zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine unternehmensbezogene Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Soforthilfe ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu beantragen. Voraussetzung ist ein von der Corona-Virus-Krise verursachter Liquiditätsengpass. Hier gelangen Sie zum Antragsformular. Zu dem Antrag muss eine Erklärung über beantragte/ erhaltene Kleinbeihilfen abgegeben werden, welches Sie hier finden. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zur Soforthilfe.