Corona-Soforthilfe beeinflusst möglicherweise De-minimis Förderung!
23.07.2020
Güterkraftverkehrsunternehmen, die bis zum 31.03.2020 die Soforthilfe beantragt haben, können möglicherweise bei zukünftiger Fahrzeugerhöhung die De-minimis – Förderung im Rahmen der Mautharmonisierung nicht voll ausschöpfen. Wer davon betroffen ist, muss sofort handeln.
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Ihr LTV-Team