Corona-Notbremse

23.04.2021

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Corona-Notbremse“, tritt heute in Kraft. Wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen Wert 100 überschreitet, dann gelten in diesem Landkreis ab dem übernächsten Tag strengere Regelungen. Welche das sind und wie Ihr Gewerbe davon betroffen ist, erfahren Sie hier.

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