Corona-Krise - Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon wieder aktiviert

05.08.2022

Im Hinblick auf die steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon erneut aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November 2022.

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