Corona-Krise - Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon bis 31. März 2023 verlängert

18.11.2022

Die Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erneut bis 31. März 2023 verlängert.

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