Corona-Krise - Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon bis 31. März 2023 verlängert
18.11.2022
Die Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erneut bis 31. März 2023 verlängert.
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