Corona-Krise: Arbeitnehmerüberlassung auch ohne Erlaubnis möglich

27.03.2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Rechtsauffassung des DSLV bestätigt, wonach im Hinblick auf die Corona-Krise auch eine temporäre Arbeitnehmerüberlassung ohne eine entsprechende Erlaubnis möglich ist.

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