Corona-Erkrankung Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

11.11.2020

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus, könnte die Erkrankung auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse über die Verbreitung des Corona-Virus einen Arbeitsunfall darstellen. Ein Arbeitsunfall muss allerdings auch und gerade unter den Bedingungen einer Pandemie eindeutig nachgewiesen werden. Hierzu ist der konkrete Nachweis zu erbringen, dass die Infektion bei der Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt ist.

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