Bundesländer verlängern Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte von Energieträgern und Hilfsgütern bis Ende Juni 2023
03.01.2023
Einige Bundesländer haben entschieden, die Praxis einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gemäß § 30 Abs. 3 StVO für bestimmte Transporte bis einschließlich 30. Juni 2023 zu verlängern.
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