Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung bis zum 31. Dezember 2021

22.09.2021

Das Bundeskabinett hat am 15. September 2021 die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Demnach bleiben die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld auch dann bis zum 31. Dezember 2021 herabgesetzt, wenn der Betrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt.

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