Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023
13.10.2022
Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2023) beschlossen.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) angepasst und mittels Verordnung festgelegt.
Ihr LTV-Team