Bundeskabinett beschließt neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung

25.03.2022

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 die neu gefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Da die Coronaregeln zum betrieblichen Infektionsschutzes (u.a. 3G-Regelung am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht) mit Ablauf des 19. März 2022 auslaufen, gelten mit den Neuregelungen ab 20. März 2022 angepasste Basisschutzmaßnahmen.

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