Brexit: EORI-Nummer bei der Zollabfertigung verpflichtend
03.02.2021
Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU besteht seit dem 1. Januar 2021 die Verpflichtung, alle Wareneinfuhren zollrechtlich abzufertigen. Voraussetzung für eine Zollanmeldung im gewerblichen Warenverkehr ist unter anderem die Angabe der EORI-Nr. des Empfängers.
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