BMF regelt steuerliche Nutzung des Verlustrücktrags
27.05.2020
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem BMF-Schreiben die Möglichkeit einer pauschalierten Herabsetzung bereits geleisteter Steuervorauszahlungen für 2019 geregelt. Von der Krise betroffene Unternehmen können den Antrag sofort stellen. Voraussetzung dafür ist, dass ihnen für 2019 noch kein Steuerbescheid zugegangen ist und dass sie im vergangenen Jahr Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer gezahlt haben. Weitere Informationen erhalten Sie aus dem BMF-Schreiben.
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