Besondere Aufmerksamkeit bei Zahlungsstörungen
01.10.2020
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Virus-Krise zahlungsunfähig geworden sind, waren bis zum 30.09.2020 von der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages befreit. Seit dem 01.10.2020 sind zahlungsunfähige Unternehmen wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Welche Auswirkungen das haben kann, erfahren Sie hier.