Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter
04.02.2021
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, müssen bis 31. März 2021 der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team