Bekanntmachung im VkBl. zur Duldung 1.1.3.4 ADR
27.03.2020
Zur Beförderung von Desinfektionsmitteln und weiteren medizinischen Produkten der UN 1170, UN 1987 und UN 1993 (Alkohole, Ethanole) können ab sofort folgende Erleichterungen im Bereich der freigestellten bzw. begrenzten Mengen in Anspruch genommen werden.
Die Vorgehensweise gilt bis 31. August 2020.
Mehr dazu hier.