Beitragsstundung bei der Berufsgenossenschaft
27.03.2020
Wie die BG-Verkehr dem Bundesverband Taxi und Mietwagen mitgeteilt hat, sind Einzelanträge zur Beitragsstundung oder Reduzierung der Vorauszahlungen grundsätzlich möglich. Diese werden individuell geprüft. Vorzugsweise sollten die Anträge per E-Mail (wichtig: unter Nennung der Mitgliedsnummer) bei der Mitgliederabteilung erfolgen. Stundungen sind zunächst bis zum 30.06.2020 möglich. Dies setzt voraus, dass der Betrieb vor dem Ausbruch der Corona-Krise keine Verbindlichkeiten gegenüber der BG hatte. Über folgendes Kontaktformular können Sie sich mit der BG in Verbindung setzen.