Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze ab 1. Juli 2020 - Hinweise und Handlungsempfehlungen
30.06.2020
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz sieht eine temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 vor. Ein BMF-Schreiben zur Absenkung der Steuer-sätze vom 30. Juni 2020 enthält Anwendungshinweise und eine Nichtbeanstandungsfrist im B2B-Bereich für im Juli ausgeführte Leistungen. Der DSLV erläutert die umsatzsteuerlichen Änderungen und gibt Hinweise und Handlungsempfehlungen. Diese sind teilweise spezifisch für den Güterverkehr, aber auch für den Personenverkehr nützlich.
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