BAG verzichtet beim Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer ?95?) bis 17. April 2020 auf Beanstandungen
27.03.2020
Um insbesondere die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen und dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung zu tragen, verzichtet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beim Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation bis einschließlich 17. April 2020 auf Beanstandungen.
Unternehmen sollten darüber hinaus prüfen, ob in den einzelnen Bundesländern diesbezüglich bereits individuelle Regelungen getroffen worden sind.
Weitere Informationen können unter https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
eingesehen werden.