BAG-Paukenschlag: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen

16.09.2022

In Erfurt vor dem Bundesarbeitsgericht wurde höchstrichterlich entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit systematisch zu erfassen.

Was heißt dies nun für das Verkehrsgewerbe?