Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes in Bezug auf Mineralöltransporte und Flüssiggastransporte
06.10.2022
Wie bereits durch den LTV am 16.09.2022 berichtet, hat nun auch Thüringen eine allgemeine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für alle Straßen bis zum 01.02.2023 erlassen. Die Ausnahme umfasst Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl/Diesel/Kerosin/Benzin) sowie Flüssiggas (Butan/Propan) zur Sicherstellung der Versorgung mit diesen Brennstoffen.
Ihr LTV-Team