Ausnahmeregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon

20.05.2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Ausnahmeregelung zur telefonischen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Mai verlängert. Ab dem 01. Juni soll die Ausnahmeregelung nicht mehr gelten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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