Ausnahmen zum Feiertagsfahrverbot für LKW

29.05.2020

Nach der aktuellen Lage ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW in allen Bundesländern bis einschließlich zum 01.06.2020 ausgesetzt. In Bayern und Berlin wurden die Ausnahmeregelungen bislang nicht verlängert, sodass ab dem 02.06.2020 dort wieder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt. In Thüringen wurde die Ausnahmeregelung bis zum 31. August verlängert. Informationen über die Situation in den einzelnen Bundesländern können Sie der Übersicht des BAG entnehmen.

Ihr LTV-Team