Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus

03.04.2020

Bis einschließlich 17. April hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, Ausnahmen von den täglichen und wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten zuzulassen. Welche Fahrerinnen und Fahrer konkret betroffen und wie die Ausnahmen ausgestaltet sind, erfahren Sie hier.