Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus
03.04.2020
Bis einschließlich 17. April hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, Ausnahmen von den täglichen und wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten zuzulassen. Welche Fahrerinnen und Fahrer konkret betroffen und wie die Ausnahmen ausgestaltet sind, erfahren Sie hier.