Ausgangsbeschränkung in Thüringen
15.12.2020
Ab morgen (16.12.2020) gilt in Thüringen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind Personen, welche ihre beruflichen Tätigkeiten ausüben. Als Nachweis kann eine Arbeitgeberbescheinigung dienen, den Sie hier herunterladen können.
Für Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keine Ausgangsbeschränkung.
Ihr LTV-Team