Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ist ab 2022 verpflichtend
15.12.2021
Ab 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. In der praktischen Umsetzung der neuen Regelung stehen Unternehmen und Versorgungsträger vor großen Herausforderungen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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