Antragsstart für Ausrüstung von KFZ mit Abbiegeassistentsystemen
07.04.2020
Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2019/2144 ist ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge die Ausrüstung mit Abbiegeassistenzssystemen (AAS) verpflichtend vorgeschrieben. Diese sollen LKW-Fahrer beim Abbiegevorgang unterstützen und es soll damit vermieden werden, Fahrradfahrer zu übersehen.
Gemäß der "Förderrichtliniefür die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen" können für die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit AAS Förderungen beantragt werden. Wie das funktioniert und weitere Informationen dazu finden Sie hier.