Anpassung der Überbrückungshilfen II und III
12.02.2021
Von der Bundesregierung wurden die Überbrückungshilfen II und III angepasst. Diese steht nun für alle Unternehmen offen, unabhängig davon, wie diese von der Corona-Virus-Krise betroffen sind. Durch die Überbrückungshilfen können die Unternehmen Fixkosten erstatten bekommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ihr LTV-Team