Anpassung der Überbrückungshilfe III

09.04.2021

Die Überbrückungshilfe III wurde erneut angepasst. Zukünftig erhalten Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70% die vollständigen förderfähigen Fixkosten erstattet. Außerdem wurde ein neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders stark betroffene Unternehmen ins Leben gerufen, welcher für besonders stark betroffene Unternehmen zusätzlich zur Überbrückungshilfe gewährt werden kann. Berechtigt sind Unternehmen mit mindestens 50% Umsatzeinbruch in mindestens drei Monaten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021.

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Ihr LTV-Team