Anpassung der Infektionsschutzregelungen in Thüringen ab 1. Oktober
07.10.2022
In Thüringen ist ab Samstag, 1. Oktober 2022, eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Damit werden die bisherigen Regelungen der Thüringer Landesverordnung an die bundesweit ab diesem Tag geltenden Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Thüringen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sowohl die Maskenpflicht im ÖPNV und auch Ausnahmen bei der Testpflicht abweichend zu regeln.
Gleichfalls ab 01.10.2022 ist die neu erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit verschiedenen Pflichten der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Kraft getreten.
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