Anpassung der Infektionsschutzregelungen in Sachsen-Anhalt ab 1. Oktober
07.10.2022
In Sachsen-Anhalt ist ab Samstag, 1. Oktober 2022, eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Damit werden die bisherigen Regelungen der Landesverordnung an die bundesweit ab diesem Tag geltenden Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Sachsen-Anhalt hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Maskenpflicht im ÖPNV fortzuschreiben.
Gleichfalls ab 01.10.2022 ist die neu erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit verschiedenen Pflichten der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Kraft getreten.
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