Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 1. Oktober 2022

13.10.2022

Am 1. Oktober ist nicht nur der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 EUR pro Stunde, sondern auch die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf nunmehr 520,00 EUR monatlich angehoben worden.
Diese Grenze ist nunmehr dynamisch ausgestaltet und „wächst“ somit bei künftigen Mindestlohnerhöhungen mit, so dass dann die Arbeitsverträge der geringfügig beschäftigten Mitarbeiter nicht mehr wie in der Vergangenheit immer angepasst werden müssen.

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