Anerkennung von ADR-Schulungsbescheinigungen aus Vertragsstaaten
01.03.2021
Das BMVI teilte mit, das ADR-Schulungsbescheinigungen, welche in Vertragsstaaten ausgestellt wurden sind, die das multilaterale Abkommen M333 nicht gegengezeichnet haben, in Deutschland anerkannt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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