Änderungen zur Gültigkeitsdauer des Genesenen- und Impfnachweises

21.01.2022

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 14. Januar 2022 Änderungen zur Verkürzung der Gültigkeitsdauer von sog. Genesenennachweisen von ursprünglich sechs auf nunmehr drei Monaten nach der Infektion beschlossen und auch die Anforderungen an Impfnachweise für bestimmte Impfstoffe (hier: Johnson und Johnson) geändert.

 

Was das für Auswirkungen auf die Unternehmen und Beschäftigungsverhältnisse (u.a. 3-G-Regelung am Arbeitsplatz) hat, lesen Sie hier.

 

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