Änderungen im Versicherungssteuergesetz
11.12.2020
Das Versicherungssteuergesetz wird geändert. In dem neuen Gesetz kann es in bestimmten Konstellationen zu einer zweifachen steuerlichen Inanspruchnahme von Speditions- und Logistikunternehmen als Versicherungsnehmer kommen. Deutsche Unternehmen, die mit einem im Gebiet des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ansässigen Versicherer einen Versicherungsvertrag über im Nicht-EWR-Gebiet belegene Risiken abgeschlossen haben, unterliegen jetzt auch der deutschen Versicherungssteuer.
Was Sie in diesen Fällen tun können, erfahren Sie hier.
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